dpa
Bei Verstößen besteht die Möglichkeit, ein Verwarngeld € zu erheben. Wie Pressesprecherin Nele Däubler mitteilt, hat die Stadt Herten im Jahr 2011 in diesem Themenbereich acht Verwarnungen ausgesprochen, die mit insgesamt rund 400 Euro geahndet wurden. In Einzelfällen, zum Beispiel bei Wiederholungstätern, kann sogar ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, das dann mit bis zu 1 000 Euro zu Buche schlagen kann.
Allerdings zeigen sich die meisten Hundehalter einsichtig, wenn sie vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) freundlich auf den verursachten Hundehaufen angesprochen werden, so dass es nicht zu Verwarnungen kommen muss. Energischer geht der KOD jedoch auf Spielplätzen vor, denn dort kann es durch die Hundehaufen zu ernsthaften Gesundheitsschäden für Kinder kommen. „Da gibt es bei den Mitarbeitern des KOD keine Toleranz“, sagt Stadtsprecherin Nele Däubler.








