Welche Gründe es für diesen Vorgang auch immer geben mag: Der Vorgang ändert nichts an der Tatsache, dass der Bürgermeisters als Ratsvorsitzender und Verwaltungsleiter nach Recht und Gesetz zu handeln hat.
Folglich hatte der Bürgermeister in der Ratssitzung am 16. 12. 2010 vorgeschlagen, dass der Rat die Anerkennung Marls als Fairtrade-Stadt beantragt und die Verwaltung überprüft, ob eine Umsetzung des Ratsbeschlusses aufgrund der strengen haushaltsrechtlichen Bestimmungen möglich sei.
Die Überprüfung der Verwaltung ergab, dass die Anerkennung als Fairtrade-Stadt mit Mehrkosten und mit zusätzlichen freiwilligen Ausgaben verbunden gewesen wäre. Der Bürgermeister bat daraufhin den Landrat als Kommunalaufsicht, die Bewerbung als Fairtrade-Stadt trotz der absehbaren Überschuldung der Stadt möglich zu machen - mit dem Ergebnis, dass das Vorhaben nicht zulässig sei.
Nach Überzeugung von Bürgermeister Werner Arndt gibt es zur Beachtung des Haushaltsrechts und der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen keine Alternative. Und das Überfahren roter Ampeln werde nicht dadurch rechtens, dass man dabei nicht ertappt wird. Auch zu einer kritisch-konstruktiven Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden gibt es nach Ansicht von Bürgermeister Werner Arndt keine Alternative – zumal die Zusammenarbeit in der Vergangenheit dazu geführt habe, dass die Stadt Marl trotz ihrer äußerst schwierigen Haushaltslage wichtige Vorhaben verwirklichen konnte.“








