DRK-Leiter Ralf Farwick und sein Team bleiben mit ihrem Fahrzeug am Wochenende weiterhin in Sachen Rettungsdienst und Krankentransporte im Einsatz.
„Die europaweite Ausschreibung ist zwar per Urteil vom Europäischen Gerichtshof gesetzlich vorgeschrieben. Für Oer-Erkenschwick greift aber eine Ausnahmeregelung“, klärt der Leiter des Ordnungsamtes, Michael Grzeskowiak auf.
Denn der Unterstützungsvertrag mit dem Roten Kreuz existiert in der Stimbergstadt bereits seit Mitte der 80er-Jahre. Demnach ist jeweils freitags ab 8 Uhr bis sonntags 8 Uhr der Rettungswagen des DRK im Einsatz.
An den übrigen Wochentagen übernehmen die Rettungssanitäter der Feuerwehr die Arbeit.
Der Vertrag mit dem DRK verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht zuvor gekündigt wird.
Wie lange das allerdings noch so sein wird, hängt auch vom Düsseldorfer Landtag ab. Dort „hängt“ seit drei Jahren die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes. Und in diesem Gesetz wird geregelt, ob es dabei bleibt, dass die Städte als so genannte Rettungsstellen ihren Krankentransportdienst selber ausschreiben. Vorgesehen war ursprünglich, dass künftig die Kreise als Rettungsträger die Ausschreibung vornehmen. Dann würden die Karten neu gemischt.









