Die Oer-Erkenschwickerin und der Dattelner schildern den Vorfall unterschiedlich. Er beteuert, die Bulldogge sei aggressiv auf seinen Retriever losgestürmt, habe sich in ihm verbissen. „Ich musste meinen Hund retten, sonst wäre der jetzt tot.“ Also griff der Mann zum Messer. Das habe er immer dabei. „Das ist für mich wie ein Kleidungsstück“, sagt er. Er selbst hätte sich auch von der Bulldogge bedroht gefühlt. „Ich habe der Frau noch zugerufen, sie solle ihren Hund anleinen, als der auf uns zurannte – doch der hörte nicht.“ Nach den Messerstichen rief der Mann Polizei und Tierarzt.
Die Oer-Erkenschwickerin meint, der Dattelner habe überreagiert und zum Messer gegriffen. Beide Hunde waren nicht angeleint.
Geht es nach der Frau, wird der Fall ein juristisches Nachspiel haben. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Die Vernehmungen laufen noch“, heißt es von der Polizei. So wie es aussieht, steht Aussage gegen Aussage. Bislang behandelt die Polizei den Fall als Verdacht auf Sachbeschädigung – als solche gilt die Verletzung eines Tieres rein juristisch. Fraglich ist, was für eine Art Messer der Dattelner bei sich trug. Messer ab einer bestimmten Klingenlänge (ab zwölf Zentimetern) oder Butterfly-Messer beispielsweise sind in der Öffentlichkeit verboten. „Das Messer ist nicht sichergestellt worden“, teilt die Polizei mit.








