Neue Corona-Regeln für Besucher Das gilt aktuell in den Krankenhäusern im Ostvest

Redakteur
Eine Bildmontage aus dem St.-Vincenz-Krankenhaus in Datteln und einem Corona-Schnelltest
Ein zertifizierter Schnelltest ist nicht mehr notwendig, um jemanden im Krankenhaus zu besuchen. Ein selbst gemachter Schnelltest genügt. © DMP
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Eigentlich gelten die neuen Regelungen schon seit Dezember. Kurz vor Weihnachten waren die Zugangsbeschränkungen für Krankenhäuser gelockert worden. Dementsprechend haben sowohl das St.-Vincenz-Krankenhaus als auch die Vestische Kinder- und Jugendklinik den Einlass für Besucher abgeändert.

Wobei das im Fall der Kinder- und Jugendklinik nur bedingt stimmt. „Wir haben sowieso schon die ganze Zeit eine etwas andere Regelung gehabt als man es von einem regulären Krankenhaus kennt“, sagt Sprecherin Hannah Iserloh. „Wenn wir ein Kind aufnehmen, ist der Kontakt zu den Eltern natürlich sehr wichtig.“ Dementsprechend galt für die Erziehungsberechtigten sowieso schon eine andere Regelung. Normaler Besuch ist, wie sonst üblich, auf zwei Personen – einzeln, nicht gleichzeitig – pro Tag begrenzt. Jeder muss beim Einlass versichern, einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest gemacht zu haben. Eine offizielle schriftliche Bestätigung dafür wird nicht benötigt.

Mündliche Versicherung genügt

Auch am St.-Vincenz-Krankenhaus wurden die Regelungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst. Hier dürfen jetzt ebenfalls zwei Personen pro Tag zu Besuch kommen, ebenfalls nacheinander, nicht gleichzeitig und jeweils für maximal eine Stunde. Genauso muss jeder Besucher einen aktuellen negativen Schnelltest gemacht haben. Es reicht, dies beim Eintritt mündlich zu versichern. Die Besuchszeiten haben sich nicht geändert, der Einlass gilt nach wie vor von 14 bis 18 Uhr.