Jetzt drohen Zwangsgelder Finanzämter raten dringend zur Abgabe der Grundsteuererklärung

Viele Immobilienbesitzer tun sich immer noch schwer mit der Abgabe der Grundsteuererklärung.
Viele Immobilienbesitzer tun sich immer noch schwer mit der Abgabe der Grundsteuererklärung. © picture alliance/dpa/dpa-tmn
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Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Rund ein Drittel der Immobilienbesitzer im Kreis Recklinghausen hat die vom Finanzamt geforderten Angaben bislang nicht gemacht.

Im Finanzamt Recklinghausen, zuständig für RE, Castrop-Rauxel, Datteln, Waltrop und Oer-Erkenschwick, liegen nach Angaben der Behörde insgesamt 64.700 Erklärungen vor, das sind rund 67 Prozent. Im Finanzamt Marl, zuständig für Marl, Dorsten, Haltern, Herten und Gladbeck, sind es 82.900 Erklärungen (rund 66 Prozent). Davon seien über 90 Prozent digital abgegeben worden, erklärt Anna Pawella, Leiterin des Finanzamts Recklinghausen.

„Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden“, kündigt Pawella an.

Finanzamt kann Angaben auch schätzen

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werde das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, heißt es in einer Mitteilung der beiden Finanzämter. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung nach eigenen Angaben die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, erklärt Daniela Rüdiger, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Marl. Auch die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stünden weiterhin zur Verfügung.

Auch die Hotlines der Finanzämter sind weiterhin besetzt: Tel. 02361 / 583-1959 für Recklinghausen und 02365 / 516-1959 für Marl (Mo.-Fr., 9 bis 18 Uhr).