Urteil nach tödlicher Attacke auf Transmann Malte C. Wie Anwalt Siegmund Benecken reagiert

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Der Angeklagte neben seinem Anwalt Siegmund Benecken (r).
Der Angeklagte neben seinem Anwalt Siegmund Benecken (r). © Carsten Linnhoff/dpa
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Der tödliche Angriff auf den Marler Malte C. beim Christopher Street Day in Münster löste bundesweit Bestürzung aus. Nun, sieben Monate später, ist der 20-jährige Angeklagte aus Tschetschenien, der ihn mit Schlägen niederstreckte, zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Mit dem Urteil ist dessen Anwalt Siegmund Benecken „sehr zufrieden“.

Therapie in Entziehungsanstalt

Das Landgericht sprach den Heranwachsenden wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Er muss eine Therapie in einer Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter machen. Auch eine Persönlichkeitsstörung solle behandelt werden. Benecken begrüßt das: Wenn die Therapie gelinge, habe sein alkohol- und drogensüchtiger Mandant die Chance, nach der Hälfte der Strafzeit entlassen zu werden: „Jetzt liegt es in der Hand meines Mandanten, was er daraus macht.“

Wichtig ist für den Anwalt (mit Blick auf eine drohende Ausweisung) die Feststellung der Kammer, dass der geständige und reuige Täter homosexuell ist. Homosexuellen soll im repressiven Tschetschenien Lebensgefahr drohen. Für eine transfeindliche Einstellung beim Angeklagten sahen die Prozessbeteiligten keine Hinweise.

Malte C. (25) hatte sich beim CSD schützend vor Menschen gestellt, die der Angeklagte aggressiv beschimpft hatte. Nach zwei Schlägen gegen den Kopf war er auf dem Asphalt aufgeschlagen und starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas.