
Täglich werfen wir für Sie einen Blick in unser Archiv und schauen ins Jahr 2013 zurück. Was stand damals in der Zeitung? Worüber unterhielt man sich in Oer-Erkenschwick? Am 13. März 2013 ging es darum:
Ab 1. Mai (2013) ist endgültig Schluss mit dem Rauchen, unter anderem in Gaststätten. Dann tritt in Nordrhein-Westfalen das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Raucherkneipen oder eigens zum Qualmen reservierte Räume in gastronomischen Einrichtungen wird es dann nicht mehr geben.
Ordnungsamt will keine Nichtraucherschutzpolizei
„Das Rauchverbot gilt prinzipiell überall“, klärt der Leiter des städtischen Ordnungsamts, Michael Grzeskowiak, auf. Zigaretten und Co. sind dann grundsätzlich in Schulen, Kultur-, Freizeit und geschlossenen Sporteinrichtungen, Gesundheits- und Sozialräumen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie auf Kinderspielplätzen nicht mehr erlaubt.
„Wer in einer Kneipe sein Bier trinkt und eine Zigarette rauchen möchte, muss die Gaststätte verlassen“, klärt Michael Grzeskowiak auf. Das gilt dann auch für sogenannte Brauchtumsveranstaltungen in Festzelten. Hält sich jemand nicht an das Rauchverbot, dann drohen Strafen. Raucher können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und Betreiber einer Gaststätte mit bis zu 2500 Euro bestraft werden.
Michael Grzeskowiak: „Wir werden vom Ordnungsamt jetzt allerdings keine Nichtraucherschutzpolizei auf die Straße und in die Gaststätten entsenden.“