Seit dem 28. Dezember gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Wir zeigen auf einen Blick, was auf der Arbeit, bei Privatfeiern und in der Freizeit zu beachten ist.
Am 22. Dezember hat das Land NRW eine neue Coronaschutz-Verordnung erlassen und damit die Regeln in NRW den Beschlüssen der Ministerpräsidenten-Konferenz angepasst. Die Verordnung gilt bis zum 12. Januar 2022.
1. Kontaktbeschränkungen
2. Die neue Inzidenz-Schranke von 350
3. 2G-Regelung im Einzelhandel
4. Großveranstaltungen ohne Zuschauer
5. Kinder und Jugendliche
6. Busse und Bahnen
7. Arbeitsplatz
8. Gastronomie, Hotels etc.
9. Clubs, Diskotheken, öffentliche und private Tanzveranstaltungen
10. Kultur, Freizeit & Co.
11. Singen im Chor
12. Weihnachtsmärkte
13. Silvesterfeuerwerk
14. Körpernahe Dienstleistungen und Friseure
15. Tanz und Karneval
16. Versammlungen, Bildungsveranstaltungen etc.
17. Beerdigungen und Trauungen
18. Die Pflicht zur Kontrolle
19. Maskenpflicht
20. Quarantäne
21. Neue Vorgaben für die Hochschulen