Familienvater aus Münster sticht auf seine Frau ein: 18-jähriger Sohn verhindert Schlimmeres

Redakteurin
Polizisten aus NRW stehen vor dem Landgericht.
Die Polizei konnte den 50-jährigen Familienvater in der Nähe der Wohnung festnehmen. © picture alliance/dpa
Lesezeit

Ein 50-jähriger Mann aus Münster soll am Montagabend seine Ehefrau mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Besonders furchtbar: Der 15-jährige Sohn musste alles mit ansehen.

Sie sind getrennt, aber noch nicht geschieden: Der 50-Jährige und seine 46-jährige Noch-Ehefrau leben in getrennten Wohnungen. Am Montagabend klingelte der Mann gegen 22.19 Uhr an der Wohnung seiner Frau. Sein 18-jähiger Sohn öffnete ihm nichtsahnend die Tür.

Vater sticht mehrfach auf die Mutter ein

Wie die Polizei berichtet, sei der Mann dann direkt in die Küche gegangen, um ein Messer zu holen. Die 46-Jährige und ihr 15-jähriger Sohn lagen im Bett, als der Familienvater mehrmals auf den Oberkörper der Frau einstach. Der Sohn blieb unverletzt.

Der ältere Sohn konnte Schlimmeres verhindern. Er habe seinen Vater von seiner Mutter gerissen, ihm das Messer abgenommen und seinen Bruder und seine Mutter in dem Zimmer eingeschlossen, um sie zu schützen. Der Vater flüchtete daraufhin aus der Wohnung.

Polizei nimmt 50-Jährigen fest

Die Polizei konnte ihn jedoch in der Nähe festnehmen. Die schwer verletzte Mutter wurde ins Krankenhau gebracht. Sie schwebt mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr. Die Opferschützer der Polizei Münster betreuen die Söhne.

Die Mordkommission hat noch keine Hinweise auf ein Motiv des Vaters. „Wir lassen aktuell Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung des Tatverdächtigen überprüfen“, erläuterte Frank Schneemann dem Stand der Ermittlungen.

Mittlerweile ist er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. Bei der ersten ärztlichen Untersuchung des Mannes hätten sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leide. Das Amtsgericht ordnete wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten an, der bei der Vernehmung die Tat eingeräumt habe.

mit dpa